Das Bundesjustizministerium hat kürzlich einen Gesetzesentwurf auf den Tisch gelegt, der die Nutzung von Balkonkraftwerken für Mieter erleichtern soll. Im Fokus des Vorschlags steht die Integration von Steckersolargeräten in die Liste privilegierter Maßnahmen. Eine solche Maßnahme würde es Vermietern oder Wohnungseigentümergemeinschaften erschweren, bauliche Veränderungen zu blockieren.
Wichtig ist zu betonen, dass Vermieter und Wohnungseigentümergemeinschaften nach wie vor ein Mitspracherecht darüber behalten, wie Balkonkraftwerke am Gebäude angebracht werden. Die eigentliche Installation könnte jedoch nicht mehr pauschal verhindert werden. Diese Initiative der Bundesregierung reiht sich in ihre fortwährenden Bemühungen ein, einen größeren Anteil an erneuerbarem Strom zu generieren. Vor kurzem gab es sogar einen Entwurf, der Besitzer von Mini-Solaranlagen von der Verpflichtung entbinden sollte, den Netzbetreiber über neue Anlagen zu informieren.
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