Immobilie geerbt
in Mülheim an der Ruhr und Umgebung

Immobilienerbschaft: Unterstützung durch den Immobilienmakler

Immobilie geerbt in Mülheim und Umgebung?

Wenn Sie eine Immobilie geerbt haben, versuchen Sie, so gut es geht, die Ruhe zu bewahren. Auch wenn es in dieser Situation nicht leicht fällt. Sie befinden sich in einer Phase der Entscheidungsfindung und dabei ist es wichtig jetzt nicht die Nerven zu verlieren. Falsche Entscheidungen können ziemlich teuer werden.

 

Bei der Immobilienerbschaft sind Sie verpflichtet, das zuständige Finanzamt über Ihre Erbschaft zu informieren. Für diese Meldung haben Sie drei Monate Zeit, ab Kenntnis des Erbfalls.

 

Entsprechende Formulare gibt es auf den offiziellen Internetseiten der Finanzämter
Sofern ein Erbschein erteilt oder ein Testament eröffnet wird, wird das Finanzamt automatisch informiert.

 

Für die Ermittlung der Erbschaftssteuer wird das Finanzamt den Wert der Immobilie festlegen. Sobald der Betrag über den Freibetragsgrenzen liegt, wird eine Erbschaftssteuer fällig. Da das Finanzamt den Wert anhand von simplen Standardverfahren einschätzt, ist es häufig der Fall, dass der Wert nicht richtig angesetzt wird. Sofern Sie den angesetzten Wert der Immobilie anzweifeln und Sie über die Freigrenzen kommen, empfiehlt es sich einen unabhängigen Gutachter hinzuzuziehen. Kommt bei diesem Gutachten ein geringerer Wert raus, was nicht selten vorkommt, können Sie diesen Wert dem Finanzamt mitteilen.
Sofern das Finanzamt diesen Wert anerkennt, wird die Höhe der fälligen Erbschaftssteuer entsprechend angepasst.

 

JENS HARTMANN IMMOBILIEN unterstützt Sie gerne bei allen Fragen rund um das Thema Immobilienerbe.

Selbst einziehen oder verkaufen?

Was soll ich mit dem Immobilienerbe machen?

Überlegen Sie, welche Verwendung der Immobilie für Sie die sinnvollste ist. Sie können selbst einziehen, die Immobilie verkaufen, aber auch eine Vermietung ist möglich. Wenn Sie sich bei dieser Entscheidung unsicher sind und fachlichen Rat benötigen, sind wir als Immobilien-Experten für Sie da. Unsere Beratung ist für Sie transparent und ehrlich.

 

Sofern Sie sich für den Verkauf entscheiden, ist keine Eintragung Ihres Namens in das Grundbuch erforderlich.

Sofern Sie noch etwas Bedenkzeit benötigen und noch keine Entscheidung über den Umgang mit der Liegenschaft getroffen haben, lassen Sie das Grundbuch korrigieren. Die Umschreibung ist in den ersten zwei Jahren, nach Tod des Erblassers. kostenfrei. Vor allem, wenn es sich um das geliebte Elternhaus handelt, denken viele Kinder über eine Eigennutzung nach, weil die emotionale Bindung sehr groß ist.

Um diese Entscheidung besser treffen zu können, sollten Sie sich die folgenden Fragen stellen.

  • Möchten Sie wirklich in Ihrem Elternhaus wohnen?
  • Möchten Sie Ihre jetzige Immobilie/Ihr jetziges Umfeld wirklich verlassen?
  • Wie hoch sind die Unterhaltskosten für so eine Immobilie?
  • Welche Modernisierungsmaßnahmen sind erforderlich, um die Immobilie für Sie attraktiv zu machen?

Als langjähriger Immobilienmakler können wir Ihnen mitteilen, dass sich am Ende die meisten Erben gegen eine Selbstnutzung entscheiden. Das aktuelle Haus/die aktuelle Wohnung passt bezüglich der Lebensumstände meist besser zu ihnen.

Vermietung oder Verkauf

Lohnt sich eine Vermietung?
Welche Vor- & Nachteile hat ein möglicher Verkauf?

Die Vermietung von Immobilien erscheint erst einmal lukrativ.
Grund und Boden sind nur begrenzt verfügbar und in den Medien ist immer häufiger die Rede von “Betongold”. Zudem stellt eine Vermietung ein zusätzliches Einkommen dar. Ob das jedoch der Tat entspricht, hängt von einigen Kriterien ab. Ein kompetenter Immobilienmakler kann Sie hierzu beraten.

 

Mehrfamilienhäuser lassen sich grundsätzlich besser vermieten als Einfamilienhäuser, da hier das Verhältnis zwischen Instandhaltungskosten und Einnahmen stark variiert.
Im Falle einer Erbengemeinschaft werden die Mieteinnahmen aufgeteilt. Was sich jedoch selten fair aufteilen lässt, ist der damit verbundene Verwaltungsaufwand.
Überlässt man die Arbeit einer Mietverwaltung, übersteigen die Gesamtkosten, gerade bei Einfamilienhäusern, langfristig die möglichen Einnahmen. In diesem Fall ist ein Verkauf in der Regel lohnenswerter.

 

Der Verkauf ist möglich, sobald Sie über ein Testament, einen Erbvertrag oder einen Erbschein nachweisen können, dass Sie die Immobilie geerbt haben und somit rechtmäßiger Eigentümer sind. Bei einer Erbengemeinschaft müssen diese Entscheidung alle Erben gemeinsam treffen.

Die Vorteile eines Verkaufes sind schnell zu erkennen.

  • Sie erhalten kurzfristig einen höheren Geldbetrag.
  • Gerade bei Erbengemeinschaften ist das Thema der Verwaltung geklärt.
  • Einfamilienhäuser erzielen im Verkauf in der Regel einen höheren Gewinn, als durch eine Vermietung.
  • Sie können den Verkaufserlös in Ihre eigene Immobilie oder Verbindlichkeiten investieren.
Der größte Nachteil ist, dass sich die Immobilie nicht weiter im Besitz der Familie befindet und ein Verkauf häufig mit einer emotionalen Entscheidung in Verbindung steht.

Wir unterstützen Sie gerne und schauen uns Ihre Erbschaft im Detail an. Wir prüfen die Gegebenheiten vor Ort und die relevanten Dokumente. Anschließend erhalten Sie von uns eine Marktpreiseinschätzung und die möglichen Verkaufschancen. Zusätzlich informieren wir Sie über die Vermietbarkeit und das ortsübliche Mietniveau. <br>Rufen Sie uns unverbindlich an und lassen Sie sich beraten.

Unsere Unterstützung für Sie und Ihre geerbte Immobilie

Ihr Immobilienmakler in Mülheim an der Ruhr und Umgebung

Ihr Profi vor Ort

Wenn Sie eine Immobilie geerbt haben und uns als Immobilienmakler mit dem Verkauf beauftragen, bieten wir Ihnen unsere vollständige Unterstützung an:

Kundenmeinungen von anderen Erben

Immobilienerben schätzen unsere professionelle, verbindliche und ehrliche Zusammenarbeit und das gute Gefühl mit JENS HARTMANN IMMOBILIEN stets die richtige Wahl getroffen zu haben.

Jens Hartmann Immobilienmakler

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