Vorbemerkung
Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) sind Grundlage des Maklervertrages geworden. Der Kunde hat die Einbeziehung dieser AGB in den Maklervertrag anerkannt und bestätigt, dass ihm ein Exemplar dieser AGB übergeben wurde oder er auf die Möglichkeit hingewiesen wurde, diese AGB über das Internet unter www.jenshartmann.eu einzusehen.

§ 1 Vertraulichkeit & Weitergabeverbot
Alle durch uns erteilten Informationen und Unterlagen inkl. unserer Objektnachweise und/oder damit im Zusammenhang stehender Informationen (nachfolgend die „Informationen“ genannt) sind ausschließlich für unsere Kunden bestimmt und dürfen nur mit schriftlicher Einwilligung durch JENS HARTMANN IMMOBILIEN an Dritte weitergegeben werden. Die Kunden dürfen die Informationen ausschließlich zu dem im Vertrag bestimmten Zweck nutzen. Im Falle einer unbefugter Weitergabe und/oder einer vertragswidrigen Nutzung der Informationen haben wir Anspruch auf eine Vertragsstrafe in Höhe der vereinbarten Provision. Ein weitergehender Schadenersatzanspruch wegen unbefugter Weitergabe von Informationen bleibt hiervon unberührt.

§ 2 Identifikation & Datenschutz
Dem Kunden ist bekannt, dass wir gemäß dem Geldwäschegesetz (GwG) zur Identifikation unserer Kunden verpflichtet sind. Darüber hinaus verpflichtet das GwG den Kunden, uns die dafür notwendigen Informationen und Unterlagen zur Verfügung zu stellen sowie Änderungen, die sich im Laufe der Geschäftsbeziehung ergeben, unverzüglich mitzuteilen. Der Kunde erklärt sich außerdem ausdrücklich damit einverstanden, dass JENS HARTMANN IMMOBILIEN zur Erfüllung Ihrer Verpflichtungen befugt ist, die notwendigen personenbezogenen Daten des Auftraggebers nach Maßgabe der gesetzlichen Regelungen (DSGVO) zu verarbeiten.

§ 3 Vertragsabschluss / Provision
Unser Provisionsanspruch ist verdient, sobald der Hauptvertrag (Miet-/Kaufvertrag) durch unsere Vermittlung und/oder aufgrund unseres Nachweises zustande gekommen ist. Die Provision ist zahlbar nach Rechnungslegung ohne jeden Abzug. Unser Provisionsanspruch wird nicht dadurch berührt, dass der Abschluss des Hauptvertrages zu anderen Bedingungen erfolgt, sofern dann der wirtschaftliche Erfolg nicht wesentlich von unserem Angebot abweicht. Die Provisionssätze richten sich nach dem am Ort der Immobilie üblichen Provisionssatz, soweit im Hauptvertrag nicht ausdrücklich ein anderer Provisionssatz vereinbart ist.

§ 4 Haftungsbeschränkungen / Schadensersatz
Die von uns gemachten Angaben beruhen auf Informationen und Mittelungen durch Dritte, insbesondere durch Eigentümer. Eine Haftung für die inhaltliche Richtigkeit und/oder Vollständigkeit dieser Angaben wird nur für Fälle vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verhaltens übernommen. Bei Vertragsverletzungen ist die Haftung für fahrlässiges Verhalten des Maklers, dessen gesetzlicher Vertreter oder Erfüllungsgehilfen ausgeschlossen. Dies gilt nicht für die Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit. Bei Vertragsschluss mit einem Unternehmer im Sinne des § 14 BGB ist die Haftung auf vertragstypische und vorhersehbare Schäden begrenzt, soweit diese nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden und soweit diese nicht auf der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht beruhen. Etwaige Schadensansprüche verjähren innerhalb von drei Jahren nach Entstehen des Anspruches, spätestens jedoch fünf Jahre nach Abwicklung des Maklervertrages.

§ 5 Informationspflichten des Auftraggebers
Wir haben Anspruch auf Anwesenheit bei Vertragsabschluss; der Auftraggeber ist verpflichtet, uns rechtzeitig über Ort und Zeit in Kenntnis zu setzen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, uns unverzüglich über den erfolgten Abschluss eines Hauptvertrages zu informieren und eine Vertragsabschrift zu übersenden. Nimmt der Auftragsgeber von seinen Vertragsabsichten Abstand, ist er verpflichtet, uns hiervon unverzüglich schriftlich zu verständigen. Sofern aufgrund unserer Nachweis- und/oder Vermittlungstätigkeit direkte Verhandlungen aufgenommen werden, ist auf unsere Tätigkeit Bezug zu nehmen. Der Inhalt der Verhandlungen ist uns unaufgefordert und unverzüglich schriftlich mitzuteilen.

§ 6 Doppeltätigkeit
Der Makler kann sowohl für den Käufer als auch für den Verkäufer tätig werden und von beiden Provisionen verlangen. Kommt es aufgrund der Tätigkeit des Maklers zum Abschluss eines Vertrages (z.B. Kauf, Miete, Pacht), wird die ortsübliche Provision geschuldet, sofern keine abweichende Vereinbarung getroffen wird.

$ 7 Gerichtsstand
Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Sind Makler und Kunde Vollkaufleute im Sinne des Handelsgesetzbuches, so ist als Erfüllungsort für alle aus dem Vertragsverhältnis herrührenden Verpflichtungen und Ansprüche und als Gerichtsstand der Firmensitz des Maklers vereinbart.

§ 8 Salvatorische Klausel
Sollte eine oder mehrere der vorstehenden Bestimmungen ungültig sein, so soll die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt werden. Dies gilt auch, wenn innerhalb einer Regelung ein Teil unwirksam ist, ein anderer Teil aber wirksam. Die jeweils unwirksame Bestimmung soll zwischen den Parteien durch eine Regelung ersetzt werden, die den wirtschaftlichen Interessen der Vertragsparteien am nächsten kommt und im Übrigen den vertraglichen Vereinbarungen nicht zuwiderläuft.