Wer in Deutschland eine Wohnung bezieht, muss sich beim Einwohnermeldeamt anmelden. Für die Anmeldung ist neben dem Personalausweis auch die Wohnungsgeberbestätigung notwendig. Die Wohnungsgeberbestätigung wird entweder dem Mieter schriftlich ausgehändigt oder dem Einwohnermeldeamt elektronisch übermittelt.
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