Immobilienübergabe – Wichtig!

Immobilienübergabe

Häufig folgt die Frage nach dem weiteren Vorgehen, sobald die Immobilienübergabe ansteht.

Hier gibt es bereits die erste Thematik zu beachten. Fertigen Sie in jedem Fall, sofern Sie nicht durch einen Immobilienmakler begleitet werden, ein Übergabeprotokoll an.

Übergabeprotokoll:
Ein Übergabeprotokoll sollte zumindest die folgenden Angaben beinhalten:
– Die anwesenden Personen
– Kontaktdaten: der Käufer und Verkäufer
– Zeitpunkt der Übergabe
– Zählerstände: Gas, Wasser, Strom (inkl. Zählernummern)
– Räumlichkeiten: Eine Aufstellung der übergebenen Räumlichkeiten (Raum für Raum). Hier sollten eventuelle Mängel protokolliert werden.
– Schlüssel -zugehörigkeit, -anzahl und ggfl. Schlüsselnummer (Schlüsselkarten nicht vergessen)
– Toröffner für Garagen und Einfahrten
– individuelle Themen

Das fertige Übergabeprotokoll sollte von allen Beteiligten unterschrieben werden. Bestenfalls wird das Übergabeprotokoll digital erstellt und mit Fotos untermauert. Auch dabei können wir Sie gerne unterstützen.

Sofern Sie hierzu Rückfragen haben, melden Sie sich gerne bei uns: Kontakt

Unterlagen & Dokumente:
Im Rahmen der Übergabe sollten dem Käufer folgende Unterlagen übergeben werden:
– Hausunterlagen im Original
– Bedienungsanleitungen
– vorhandene Rechnungen (vor allem bei bestehenden Garantieansprüchen)
– Versicherungsunterlagen

Nun wurde die Immobilie erfolgreich übergeben! Im weiteren Verlauf müssen nun einige Ummeldungen erfolgen, auf die wir nun kurz eingehen:

Strom, Gas & Wasser

Der Verkäufer sollte nun den entsprechenden Versorgern mitteilen, dass er die Anschlüsse zu den abgelesenen Zählerständen abmeldet. Bei der Abmeldung des Stromanbieters ist wichtig, dass der “Grundversorger” über die Abmeldung informiert wird. Nur dann ist sichergestellt, dass der Anschluss “frei” ist und der neue Eigentümer sich anmelden kann. Der Grundversorger muss nicht immer der aktuelle Stromanbieter sein.

Grundsteuer

Die Grundsteuer wird von der Gemeinde abgerechnet. Zum Jahresbeginn prüft die Gemeinde die Eigentumsverhältnisse und stellt dem Grundstückseigentümer (laut Grundbucheintrag) bis zum Jahresende die Grundsteuer in Rechnung.
Hier besteht die Möglichkeit, dass man sich untereinander einigt und die Kosten entsprechend ausgleicht. Alternativ besteht die Möglichkeit einer unterjährigen Ummeldung. Ein entsprechendes Formular können Sie gerne bei uns anfordern.

Versicherungen

Dem Käufer sollte die Police der bestehenden Wohngebäudeversicherung übergeben werden, damit er die Möglichkeit hat die Leistungen zu überprüfen. Im Rahmen der Eigentumsumschreibung besteht ein einmaliges 4-wöchiges Sonderkündigungsrecht. Zum Vergleich der Tarife empfiehlt es sich einen Experten hinzuzuziehen.

Straßenreinigungs-, Abfallsentsorgungs- und Abwassergebühren

Auch hier gibt es ein entsprechendes Formular, welches wir Ihnen gerne zur Verfügung stellen.
Melden Sie sich gerne bei uns.

Schornsteinfeger

Der Schornsteinfeger sollte ebenfalls kurz über den Eigentumswechsel informiert werden.

Für weitere Fragen zur Abwicklung stehen wir Ihnen gerne und kostenfrei zur Verfügung. Nutzen Sie dazu einfach unsere vorhandenen Kontaktmöglichkeiten.

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